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Steuerbegünstigung bis 2018
 




Steuerbegünstigung von Autogas verlängert bis 2018


Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bis zum Jahr 2018 festzulegen. Wie der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) meldete, wird damit eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. Derzeit gibt es mehr als 85.000 Flüssiggas betriebene Fahrzeuge und über 1.450 öffentlich zugängliche Tankstellen. Bis zum Ende dieses Jahres soll das Netz bis auf 2.000 Stationen ausgebaut werden. Der DVFG erklärte, die Versorgungsunternehmen der Flüssiggasbranche würden noch während des laufenden Jahres rund 40 Mio. Euro in den weiteren Ausbau des Tankstellennetzes und der Vertriebsstrukturen für Autogas investieren





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