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Steuerbegünstigung von Autogas verlängert bis 2018
Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 beschlossen, die
Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und
Flüssiggas bis zum Jahr 2018 festzulegen. Wie der Deutsche Verband
Flüssiggas e. V. (DVFG) meldete, wird damit eine seit mehreren
Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von
Autogas durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen
beendet. Derzeit gibt es mehr als 85.000 Flüssiggas betriebene
Fahrzeuge und über 1.450 öffentlich zugängliche
Tankstellen. Bis zum Ende dieses Jahres soll das Netz bis auf 2.000
Stationen ausgebaut werden. Der DVFG erklärte, die
Versorgungsunternehmen der Flüssiggasbranche würden noch
während des laufenden Jahres rund 40 Mio. Euro in den weiteren
Ausbau des Tankstellennetzes und der Vertriebsstrukturen für
Autogas investieren
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